Anfrage an die Verwaltung der Stadt Bochum zum Stand der Planungen zum Entwurf der Gestaltungssatzung Nr. 482 GN Siedlung Dahlhauser Heide der SPD Bochum-Hordel
Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Mit Datum vom 8.8.2016 hat die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage zur
Gestaltungssatzung vorgelegt und im Anschluss daran eine kurzfristig anberaumte
Bürgerversammlung am 23.11.2016 in der Epiphanias-Kirche durchgeführt.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Stadt nunmehr eine umfassende neue Regelung der Gestaltungssatzung anstrebt.
Der SPD-Ortsverein Bochum- Hordel unterstützt das Zustandekommen einer überarbeiteten Gestaltungssatzung für die Siedlung Dahlhauser Heide. Als Bewohnern der Siedlung ist uns sehr an einer konstruktiven, transparenten Regelung für unser heimisches Wohnumfeld gelegen, die eine nachvollziehbare Umsetzung und bauordnungsrechtliche Verwaltung mit sozialem Fingerspitzengefühl erfährt.
Ausgesprochen erfreut ist darüber hinaus zur Kenntnis genommen worden, dass langfristige Bestandsschutzregeln gelten sollen, die den gegenwärtigen baulichen Stand der betroffenen Häuser schützen und es erst zu einem Einschreiten der städtischen Bauordnungsbehörde kommen soll, wenn Veränderungen vorgenommen werden.
II.
Aus dem Entwurf und dem Verlauf der Bürgerversammlung haben sich - wie bereits vor Ort öffentlich angesprochen- jedoch einige Fragen ergeben, um deren Klärung gebeten wird. Neben möglicherweise offenen Detailfragen drängen sich einige systematische Fragen zur Neuregelung auf.
1. Ist künftig vorgesehen, dass für jede Renovierungsarbeit (Status „Neu wie Alt“) eine Genehmigungspflicht bestehen soll? Wenn ja, aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich dies?
2. Ist künftig vorgesehen, dass für jede Reparaturarbeit eine Genehmigungspflicht bestehen soll? Wenn ja, aus welcher Rechtsgrundlage ergibt sich dies?
3. Ist es vorgesehen neben der mündlichen Zusage des Dezernenten in der
Bürgerversammlung vom 23.11.2016 zum Bestandsschutz und der Mitteilung, dass
sämtliche existenten Bauordnungsverfügungen ihre Gültigkeit verlieren, diesen
„Bestandschutz“ auch in der Satzung schriftlich zu fixieren? Sind eventuell hierzu schriftliche Übergangsregelungen evtl. mit festen Zeiträumen geplant?
4. Bezüglich der Stellplatzfrage wurde in der Bürgerversammlung der Bebauungsplan als zusätzliche Rechtsgrundlage genannt. Inwiefern enthält dieser Regelungen zu der Stellplatzthematik in Hordel? Ist hierzu, wie zugesagt, eine weitere Informationsveranstaltung geplant und wann würde diese ungefähr stattfinden?
Im Interesse der Bewohner der Siedlung Dahlhauser Heide hoffen wir auf eine konstruktive Beantwortung unserer Anregungen/Anfragen und bieten ausdrücklich unsere Mithilfe an.
Mit freundlichen Grüßen,
Simon Schneider (Vorsitzender SPD Hordel)