Gestaltungssatzung / Bebauungsplan Siedlung Dahlhauser Heide

Veröffentlicht am 21.04.2015 in Ortsverein

Die Gestaltungssatzung bereitet weiterhin vielen Hordelern Kopfzerbrechen.

Liebe Hordelerin, lieber Hordeler,
noch immer sorgt das Thema Gestaltungssatzung in Hordel für Gesprächsstoff. Denn seit Herbst 2014 ist die Verwaltung der Stadt Bochum bezüglich „Verstößen“ gegen die Gestaltungssatzung in einigen Straßen aktiv geworden und hat seit dieser Zeit wieder Bescheide verschickt, mit denen die Anwohner u. a. aufgefordert wurden, etwaige Verstöße zu beseitigen oder eine nachträgliche Genehmigung einzuholen.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden über das zum Teil willkürlich anmutende Vorgehen der Stadt Bochum gegenüber den Anwohnern ist der SPD Ortsverein aktiv geworden. So haben die Hordeler SPD und unser Ratsmitglied Hermann Päuser offiziell nachgefragt und eine Erläuterung einzelner nicht nachvollziehbarer Bescheide verlangt. Bisher sah sich die Stadt nicht in der Lage, die gestellten Fragen zu beantworten.

Inzwischen hat die Stadt Bochum einen neuen Bebauungsplan Nr. 974 auf den Weg gebracht, der allen neuen Anforderungen genügen und Rechtssicherheit für alle Beteiligte geben soll. Dieses Verfahren kann allerdings bis zu zwei Jahre dauern. Bis zum Inkrafttreten dieses Bebauungsplans hat der Rat der Stadt Bochum am 22.1.2015 auf Antrag von Hermann Päuser ein Moratorium („Friedenspflicht“) beschlossen.

Das bedeutet, dass während dieser Zeit, keine Verstöße mehr durch die Verwaltung verfolgt werden, die der Stadt bis zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Alle betroffenen Kappskolonisten, die bislang und während dieser „Friedenspflicht“ von der Stadt belastend angeschrieben worden sind und von der Stadt noch keine „Entwarnung auf Zeit“ (s. o.) erhalten haben, sollten diesbezüglich mit Bezug auf das Moratorium entsprechend im Rathaus nachfragen. Sollte dies keinen Erfolg zeigen, kann eine Rechtsberatung klären, ob der Weg zum Verwaltungsgericht zu empfehlen ist.

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