Schallende Ohrfeige für Schwarz-Gelb

Veröffentlicht am 19.02.2009 in Landespolitik

Das Landesverfassungsgericht in Münster hat den Termin der Kommunalwahl gekippt! Der Plan der Landesregierung,die Kommunal-und Europawahl gemeinsam stattfinden zu lassen,ist somit gescheitert.SPD und Grüne hatten gegen die Vorverlegung der Kommunalwahl auf den Tag der Europawahl geklagt,da die Amtszeit der Bürgermeister ,Stadträte und Bezirksvertreter in NRW erst im Oktober endet.In der Urteilsbegründung sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams,das Gesetz über die Zusammenlegung sei mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar und nichtig.Zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen dürften höchstenfalls drei Monate liegen.Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist,ergänzte der Verfassungsrichter.
Ausgerechnet der Verfassungsminister Wolf erweist sich als Intensivtäter beim Verfassungsbruch,sagte SPD-Chefin Hannelore Kraft am Mittwoch in Düsseldorf.Denn Wolf hatte bereits im Dezember bei der Entscheidung über eine neue geplante Sperrhürde für die Kommunalwahl eine Niederlage vor dem höchstenNRW-Gericht erlitten.Zuvorhatte das Bundesverfassungsgericht die NRW-Regelungen zur Online-Durchsuchug privater Computer verworfen.
Leider sind CDU und FDP durch die Niederlage in Münster immer noch nicht gescheit geworden.Eilig wurde für den 30.8.2009 ei neuer,eigener Kommunalwahltermin aus dem Hut gezaubert.Eine hohe Wahlbeteiligung soll mit allen Mitteln verhindert werden.Das ist wahre Demokratie und kostet die Bürger 42 Mio für NRW und 400000 Euro für Bochum.Helfen Sie alle mit,diesen Schwachsinn zu verhindern und schreiben Sie uns Ihre Meinung.

 

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